Engagement in Bielefeld


  • Wie unterscheiden sich die Initiative Nachbarschaft und Nachbarschaftshilfe nach § 45b SGB XI

    Men­schen im All­tag unter­stüt­zen, für­ein­an­der da sein und sozia­le Teil­ha­be ermög­li­chen: Sowohl die Initia­ti­ve Nach­bar­schaft der Stadt Bie­le­feld als auch die Nach­bar­schafts­hil­fe über den Ent­las­tungs­be­trag der Pfle­ge­ver­si­che­rung set­zen auf frei­wil­li­ges Enga­ge­ment. Die Ange­bo­te unter­schei­den sich jedoch bei Ziel­grup­pe, Vor­aus­set­zun­gen und Finan­zie­rung. Initiative Nachbarschaft der Stadt Bielefeld Das kom­mu­na­le Ange­bot bringt Men­schen, die Unter­stüt­zung suchen, mit…

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  • Was ist der Unterschied zwischen freiwilligem Engagement, bürgerschaftlichem Engagement und Ehrenamt

    Vie­le Men­schen nut­zen die Begrif­fe frei­wil­li­ges Enga­ge­ment, bür­ger­schaft­li­ches Enga­ge­ment und Ehren­amt im All­tag oft mit der glei­chen Bedeu­tung. Die Begrif­fe las­sen sich im All­tag oft schwer unter­schei­den. Man kann sie des­halb meis­tens auf die glei­che Wei­se benut­zen. Trotz­dem erklä­ren wir hier kurz die Unter­schie­de. Frei­wil­li­ges Enga­ge­ment bedeu­tet, dass Men­schen ande­ren hel­fen oder sich für die…

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  • Bekomme ich Geld für mein Engagement?

    Wich­tig: Es besteht kein Anspruch auf eine finan­zi­el­le Ver­gü­tung für frei­wil­li­ges Enga­ge­ment. Ob und in wel­cher Form eine finan­zi­el­le Aner­ken­nung mög­lich ist, hängt unter ande­rem von der jewei­li­gen Ein­satz­stel­le, ihren finan­zi­el­len Mit­teln und den gel­ten­den gesetz­li­chen Rege­lun­gen ab. Eine klei­ne Initia­ti­ve oder ein klei­ner Ver­ein hat mög­li­cher­wei­se weni­ger Mög­lich­kei­ten als ein gro­ßer Trä­ger oder eine…

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  • Kann ich mich neben dem Beruf engagieren?

    Ja. Vie­le Men­schen enga­gie­ren sich neben Beruf, Fami­lie oder Stu­di­um. Wie viel Zeit Sie ein­brin­gen, ent­schei­den Sie selbst. In Bie­le­feld gibt es zahl­rei­che Enga­ge­ment­mög­lich­kei­ten – von ein­zel­nen Ein­sät­zen und zeit­lich begrenz­ten Pro­jek­ten bis hin zu regel­mä­ßi­gen Tätig­kei­ten.

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  • Hafte ich persönlich, wenn etwas während meines Engagement passiert?

    Die Ein­satz­stel­le bzw. der Trä­ger soll­te für einen aus­rei­chen­den Unfall- und Haft­pflicht­ver­si­che­rungs­schutz sor­gen. Unfall­ver­si­che­rung: Wenn Sie sich wäh­rend Ihres Enga­ge­ments ver­let­zen, greift in vie­len Fäl­len die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung oder die Unfall­ver­si­che­rung der Ein­satz­stel­le. Besteht dort kein aus­rei­chen­der Ver­si­che­rungs­schutz, kann unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen die Unfall­ver­si­che­rung des Lan­des NRW grei­fen. Haft­pflicht­ver­si­che­rung: Wenn Sie wäh­rend Ihres Enga­ge­ments einer…

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