Die Einsatzstelle bzw. der Träger sollte für einen ausreichenden Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz sorgen.
Unfallversicherung: Wenn Sie sich während Ihres Engagements verletzen, greift in vielen Fällen die gesetzliche Unfallversicherung oder die Unfallversicherung der Einsatzstelle. Besteht dort kein ausreichender Versicherungsschutz, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Unfallversicherung des Landes NRW greifen.
Haftpflichtversicherung: Wenn Sie während Ihres Engagements einer anderen Person oder deren Eigentum einen Schaden zufügen, ist zunächst zu prüfen, ob eine private oder über die Einsatzstelle bestehende Haftpflichtversicherung greift. Besteht kein entsprechender Versicherungsschutz, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Haftpflichtversicherung des Landes NRW einspringen.
Wichtig: Klären Sie am besten vor Beginn des Engagements mit der Einsatzstelle, wie Sie versichert sind. Die Einsatzstelle sollte Ihnen Auskunft darüber geben können, welcher Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz für Ihr Engagement besteht.
Der Versicherungsschutz des Landes NRW ist grundsätzlich nachrangig. Das bedeutet: Besteht bereits ein anderer Versicherungsschutz, greift dieser in der Regel zuerst.

