Hafte ich persönlich, wenn etwas während meines Engagement passiert?


Kate­go­rie: Enga­ge­ment in Bie­le­feld

Die Ein­satz­stel­le bzw. der Trä­ger soll­te für einen aus­rei­chen­den Unfall- und Haft­pflicht­ver­si­che­rungs­schutz sor­gen.

Unfall­ver­si­che­rung: Wenn Sie sich wäh­rend Ihres Enga­ge­ments ver­let­zen, greift in vie­len Fäl­len die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung oder die Unfall­ver­si­che­rung der Ein­satz­stel­le. Besteht dort kein aus­rei­chen­der Ver­si­che­rungs­schutz, kann unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen die Unfall­ver­si­che­rung des Lan­des NRW grei­fen.

Haft­pflicht­ver­si­che­rung: Wenn Sie wäh­rend Ihres Enga­ge­ments einer ande­ren Per­son oder deren Eigen­tum einen Scha­den zufü­gen, ist zunächst zu prü­fen, ob eine pri­va­te oder über die Ein­satz­stel­le bestehen­de Haft­pflicht­ver­si­che­rung greift. Besteht kein ent­spre­chen­der Ver­si­che­rungs­schutz, kann unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen die Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Lan­des NRW ein­sprin­gen.

Wich­tig: Klä­ren Sie am bes­ten vor Beginn des Enga­ge­ments mit der Ein­satz­stel­le, wie Sie ver­si­chert sind. Die Ein­satz­stel­le soll­te Ihnen Aus­kunft dar­über geben kön­nen, wel­cher Unfall- und Haft­pflicht­ver­si­che­rungs­schutz für Ihr Enga­ge­ment besteht.

Der Ver­si­che­rungs­schutz des Lan­des NRW ist grund­sätz­lich nach­ran­gig. Das bedeu­tet: Besteht bereits ein ande­rer Ver­si­che­rungs­schutz, greift die­ser in der Regel zuerst.

Quel­le: https://www.engagiert-in-nrw.de/sicherheit