Wie unterscheiden sich die Initiative Nachbarschaft und Nachbarschaftshilfe nach § 45b SGB XI


Kate­go­rie: Enga­ge­ment in Bie­le­feld

Men­schen im All­tag unter­stüt­zen, für­ein­an­der da sein und sozia­le Teil­ha­be ermög­li­chen: Sowohl die Initia­ti­ve Nach­bar­schaft der Stadt Bie­le­feld als auch die Nach­bar­schafts­hil­fe über den Ent­las­tungs­be­trag der Pfle­ge­ver­si­che­rung set­zen auf frei­wil­li­ges Enga­ge­ment. Die Ange­bo­te unter­schei­den sich jedoch bei Ziel­grup­pe, Vor­aus­set­zun­gen und Finan­zie­rung.

Das kom­mu­na­le Ange­bot bringt Men­schen, die Unter­stüt­zung suchen, mit frei­wil­lig Enga­gier­ten zusam­men. Unter­stüt­zung ist unab­hän­gig von einem Pfle­ge­grad mög­lich – zum Bei­spiel durch Besu­che und Gesprä­che, Spa­zier­gän­ge, klei­ne Besor­gun­gen, Beglei­tun­gen oder die stun­den­wei­se Ent­las­tung pfle­gen­der Ange­hö­ri­ger. Ehren­amt­li­che wer­den bera­ten, ver­mit­telt und beglei­tet. Die Tätig­keit ist frei­wil­lig und unent­gelt­lich; unter ande­rem sind Ver­si­che­rungs­schutz und eine Fahrt­kos­ten­er­stat­tung vor­ge­se­hen.

Die­ses Ange­bot rich­tet sich aus­schließ­lich an Men­schen mit Pfle­ge­grad 1 bis 5, die zu Hau­se leben und den monat­li­chen Ent­las­tungs­be­trag der Pfle­ge­ver­si­che­rung nut­zen möch­ten. Mög­lich sind bei­spiels­wei­se Unter­stüt­zung im Haus­halt, Ein­käu­fe, Beglei­tun­gen und sozia­le Betreu­ung. Für die Abrech­nung gel­ten bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen: Hel­fen­de dür­fen unter ande­rem nicht mit der unter­stütz­ten Per­son zusam­men­le­ben, nicht mit ihr bis zum zwei­ten Grad ver­wandt oder ver­schwä­gert und nicht gleich­zei­tig deren Pfle­ge­per­son sein. Zudem ist eine ent­spre­chen­de Qua­li­fi­zie­rung bzw. die Aner­ken­nung der erfor­der­li­chen Infor­ma­tio­nen not­wen­dig.

Die Tätig­keit bleibt auch hier ehren­amt­lich. Eine Auf­wands­ent­schä­di­gung bis zur Höhe des Ent­las­tungs­be­trags kann jedoch über die Pfle­ge­kas­se der unter­stütz­ten Per­son abge­rech­net wer­den.