Menschen im Alltag unterstützen, füreinander da sein und soziale Teilhabe ermöglichen: Sowohl die Initiative Nachbarschaft der Stadt Bielefeld als auch die Nachbarschaftshilfe über den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung setzen auf freiwilliges Engagement. Die Angebote unterscheiden sich jedoch bei Zielgruppe, Voraussetzungen und Finanzierung.
Initiative Nachbarschaft der Stadt Bielefeld
Das kommunale Angebot bringt Menschen, die Unterstützung suchen, mit freiwillig Engagierten zusammen. Unterstützung ist unabhängig von einem Pflegegrad möglich – zum Beispiel durch Besuche und Gespräche, Spaziergänge, kleine Besorgungen, Begleitungen oder die stundenweise Entlastung pflegender Angehöriger. Ehrenamtliche werden beraten, vermittelt und begleitet. Die Tätigkeit ist freiwillig und unentgeltlich; unter anderem sind Versicherungsschutz und eine Fahrtkostenerstattung vorgesehen.
Nachbarschaftshilfe über den Entlastungsbetrag
Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause leben und den monatlichen Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung nutzen möchten. Möglich sind beispielsweise Unterstützung im Haushalt, Einkäufe, Begleitungen und soziale Betreuung. Für die Abrechnung gelten bestimmte Voraussetzungen: Helfende dürfen unter anderem nicht mit der unterstützten Person zusammenleben, nicht mit ihr bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert und nicht gleichzeitig deren Pflegeperson sein. Zudem ist eine entsprechende Qualifizierung bzw. die Anerkennung der erforderlichen Informationen notwendig.
Die Tätigkeit bleibt auch hier ehrenamtlich. Eine Aufwandsentschädigung bis zur Höhe des Entlastungsbetrags kann jedoch über die Pflegekasse der unterstützten Person abgerechnet werden.

