Engagement in Bielefeld
Ehrenamtspauschale
Die Ehrenamtspauschale ist eine steuerliche Regelung. Sie ermöglicht es, Einnahmen aus einer begünstigten nebenberuflichen ehrenamtlichen Tätigkeit bis zu 960 Euro pro Jahr steuerfrei zu erhalten. Grundlage ist § 3 Nr. 26a Einkommensteuergesetz (EStG). Die Regelung kann für viele unterschiedliche ehrenamtliche Tätigkeiten genutzt werden, zum Beispiel im Vorstand, in der Verwaltung oder bei organisatorischen Aufgaben. Wichtig: Die Ehrenamtspauschale ist kein Geldbetrag, der automatisch an Ehrenamtliche ausgezahlt wird. Sie beschreibt vielmehr einen steuerlichen Freibetrag. Ob eine Organisation eine Vergütung zahlt und in welcher Höhe, entscheidet die jeweilige Einsatzstelle im Rahmen ihrer Möglichkeiten.Übungsleiterpauschale
Für bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten im Bildungs‑, Erziehungs‑, Betreuungs- oder Sportbereich gilt die sogenannte Übungsleiterpauschale. Sie ermöglicht 2026 eine Steuerbefreiung von bis zu 3.300 Euro jährlich nach § 3 Nr. 26 EStG. Dazu gehören beispielsweise Tätigkeiten als Übungsleiterin, Ausbilderin, Erzieherin oder Betreuerin. Wichtig: Für dieselbe Tätigkeit können Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale nicht gleichzeitig genutzt werden. Bei unterschiedlichen, klar voneinander getrennten Tätigkeiten können unter bestimmten Voraussetzungen jedoch beide Regelungen genutzt werden. Am besten erkundigen Sie sich direkt bei der Einsatzstelle, welche Formen der Kostenübernahme oder finanziellen Anerkennung für Ihr Engagement möglich sind. Weitere Informationen: https://www.engagiert-in-nrw.de/aktuelle-meldungen/steueraenderungsgesetz-fuer-ehrenamtliches-engagementDie Einsatzstelle bzw. der Träger sollte für einen ausreichenden Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz sorgen.
Unfallversicherung: Wenn Sie sich während Ihres Engagements verletzen, greift in vielen Fällen die gesetzliche Unfallversicherung oder die Unfallversicherung der Einsatzstelle. Besteht dort kein ausreichender Versicherungsschutz, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Unfallversicherung des Landes NRW greifen.
Haftpflichtversicherung: Wenn Sie während Ihres Engagements einer anderen Person oder deren Eigentum einen Schaden zufügen, ist zunächst zu prüfen, ob eine private oder über die Einsatzstelle bestehende Haftpflichtversicherung greift. Besteht kein entsprechender Versicherungsschutz, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Haftpflichtversicherung des Landes NRW einspringen.
Wichtig: Klären Sie am besten vor Beginn des Engagements mit der Einsatzstelle, wie Sie versichert sind. Die Einsatzstelle sollte Ihnen Auskunft darüber geben können, welcher Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz für Ihr Engagement besteht.
Der Versicherungsschutz des Landes NRW ist grundsätzlich nachrangig. Das bedeutet: Besteht bereits ein anderer Versicherungsschutz, greift dieser in der Regel zuerst.
Ja. Viele Menschen engagieren sich neben Beruf, Familie oder Studium. Wie viel Zeit Sie einbringen, entscheiden Sie selbst. In Bielefeld gibt es zahlreiche Engagementmöglichkeiten – von einzelnen Einsätzen und zeitlich begrenzten Projekten bis hin zu regelmäßigen Tätigkeiten.
Viele Menschen nutzen die Begriffe freiwilliges Engagement, bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt im Alltag oft mit der gleichen Bedeutung. Die Begriffe lassen sich im Alltag oft schwer unterscheiden. Man kann sie deshalb meistens auf die gleiche Weise benutzen.
Trotzdem erklären wir hier kurz die Unterschiede.
Freiwilliges Engagement bedeutet, dass Menschen anderen helfen oder sich für die Gesellschaft einsetzen. Sie bekommen für diese Arbeit kein Geld. Es gibt viele verschiedene Arten von Engagement. Man kann zum Beispiel in einem Verein mitarbeiten. Man kann aber auch Nachbarn helfen. Manche Aufgaben sind fest organisiert. Andere Aufgaben finden eher privat statt. Das ist nicht entscheidend. Man möchte das Leben in der Gesellschaft aktiv mitgestalten.
Bürgerschaftliches Engagement ist eine Form von freiwilligem Engagement. Dabei setzen sich Menschen für andere oder für die Gesellschaft ein. Oft engagieren sie sich gemeinsam mit anderen, zum Beispiel in einer Initiative, einer Gruppe oder einem Verein. Sie möchten das Zusammenleben verbessern und Verantwortung für die Gemeinschaft übernehmen.
Ein Ehrenamt ist eine besondere Form von freiwilligem Engagement. Menschen übernehmen dabei eine feste Aufgabe. Das geschieht oft durch eine Wahl oder eine Berufung. Zum Beispiel können sie in einem Verein im Vorstand sein. Sie können auch eine Jugendgruppe leiten oder als Schöffin oder Schöffe am Gericht mitarbeiten. Ein Ehrenamt dauert meistens länger. Die Menschen haben dabei bestimmte Aufgaben und tragen Verantwortung.
Viele Menschen in Deutschland engagieren sich freiwillig. Sie haben eine Aufgabe gefunden, die zu ihnen passt. Es gibt viele Möglichkeiten, sich zu engagieren. Deshalb gibt es auch viele verschiedene Gründe dafür. Manche möchten anderen Menschen helfen. Andere setzen sich für Tiere, die Umwelt oder ihren Sportverein ein. Manche möchten neue Menschen kennenlernen. Andere möchten etwas Neues lernen oder ihre Fähigkeiten einbringen. Engagement soll auch Freude machen. Wer eine Aufgabe findet, die zu den eigenen Interessen und Möglichkeiten passt, bleibt oft länger dabei. Gemeinsam können engagierte Menschen viel bewegen.
Quellen:
https://www.buergergesellschaft.de/mitgestalten/grundlagen-leitlinien/begriffe https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/engagement-und-gesellschaft/engagement-staerken/engagementstrategie-des-bundes-222072
Menschen im Alltag unterstützen, füreinander da sein und soziale Teilhabe ermöglichen: Sowohl die Initiative Nachbarschaft der Stadt Bielefeld als auch die Nachbarschaftshilfe über den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung setzen auf freiwilliges Engagement. Die Angebote unterscheiden sich jedoch bei Zielgruppe, Voraussetzungen und Finanzierung.
Initiative Nachbarschaft der Stadt Bielefeld
Das kommunale Angebot bringt Menschen, die Unterstützung suchen, mit freiwillig Engagierten zusammen. Unterstützung ist unabhängig von einem Pflegegrad möglich – zum Beispiel durch Besuche und Gespräche, Spaziergänge, kleine Besorgungen, Begleitungen oder die stundenweise Entlastung pflegender Angehöriger. Ehrenamtliche werden beraten, vermittelt und begleitet. Die Tätigkeit ist freiwillig und unentgeltlich; unter anderem sind Versicherungsschutz und eine Fahrtkostenerstattung vorgesehen.
Nachbarschaftshilfe über den Entlastungsbetrag
Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause leben und den monatlichen Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung nutzen möchten. Möglich sind beispielsweise Unterstützung im Haushalt, Einkäufe, Begleitungen und soziale Betreuung. Für die Abrechnung gelten bestimmte Voraussetzungen: Helfende dürfen unter anderem nicht mit der unterstützten Person zusammenleben, nicht mit ihr bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert und nicht gleichzeitig deren Pflegeperson sein. Zudem ist eine entsprechende Qualifizierung bzw. die Anerkennung der erforderlichen Informationen notwendig.
Die Tätigkeit bleibt auch hier ehrenamtlich. Eine Aufwandsentschädigung bis zur Höhe des Entlastungsbetrags kann jedoch über die Pflegekasse der unterstützten Person abgerechnet werden.

